Luftsicherheitsbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist oberste Luftsicherheitsbehörde und nimmt sämtliche Aufgaben der Luftsicherheitsadministration für Mecklenburg-Vorpommern in Bundesauftragsverwaltung wahr.
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Aufgabenbereich
- Zuverlässigkeitsprüfungen gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz
Mit Stichtag 1. Juli 2020 (Antragseingang) ist die Zuständigkeit für die Aufgaben gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (Überprüfung der Zuverlässigkeit) von der Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Luftsicherheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg übergegangen.
Anträge auf Überprüfung der Zuverlässigkeit richten Sie bitte an:
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/bwvi/luftsicherheit/
Alle vor dem 1. Juli 2020 eingegangenen Anträge werden von der Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern abschließend bearbeitet. Für diese und die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verfahren bleibt die Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
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Aufgabenbereich
- Luftsicherheitsgebühren