Luftsicherheitsbehörde Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist oberste Luftsicherheitsbehörde und nimmt sämtliche Aufgaben der Luftsicherheitsadministration für Mecklenburg-Vorpommern in Bundesauftragsverwaltung wahr.

Kontakt

Sachbearbeiterin
Marie Lehmann
Telefon: 0385 588-15633

Aufgabenbereich

  • Zuverlässigkeitsprüfungen gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz

Mit Stichtag 1. Juli 2020 (Antragseingang) ist die Zuständigkeit für die Aufgaben gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (Überprüfung der Zuverlässigkeit) von der Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Luftsicherheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg übergegangen.

Anträge auf Überprüfung der Zuverlässigkeit richten Sie bitte an:

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Luftsicherheitsbehörde Hamburg
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/bwvi/luftsicherheit/

Alle vor dem 1. Juli 2020 eingegangenen Anträge werden von der Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern abschließend bearbeitet. Für diese und die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verfahren bleibt die Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Kontakt

Katrin Stange-Törl
Telefon: 0385 588-15635

Aufgabenbereich

  • Luftsicherheitsgebühren

Kontakt

Kalkulation
Marie Lehmann
Telefon: 0385 588-18252
Erhebung
Katrin Stange-Törl
Telefon: 0385 588-18254