Stärkung der Solarenergie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erweitert das Kontingent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Staatssekretärin Ines Jesse erklärte, dass das bestehende Kontingent im Rahmen von Zielabweichungsverfahren auf insgesamt 10.000 Hektar erhöht wird.
„Das Potenzial der Sonnenenergie ist groß und das wollen wir noch besser nutzen. Wir ermöglichen den weiteren Ausbau der Solarenergie – gesteuert und mit klaren, innovativen Kriterien“, so Staatssekretärin Jesse.
Für viele Kommunen im ländlichen Raum sind Einnahmen aus Photovoltaik ein wichtiger Baustein, um Investitionen zu ermöglichen und die Daseinsvorsorge zu sichern. Mit der Weiterentwicklung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes stärkt das Land die finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Solarenergie für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Gleichzeitig ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und sichert qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze im Land.
Weiterentwickelte Kriterien stellen sicher, dass Solaranlagen dort entstehen, wo lokale Unternehmen davon profitieren und wo es mit Blick auf die Anforderungen des Stromnetzes sinnvoll ist. Die neuen Kriterien wurden gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die gemeinsame Verantwortung: „Der Ausbau der Solarenergie ist ein zentraler Baustein für Klimaschutz und regionale Wertschöpfung. Mit den neuen Regelungen schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen: Wir ermöglichen mehr Solarenergie dort, wo es sinnvoll ist, und schützen gleichzeitig hochwertige Böden und sensible Räume.“
Neue Anlagen sollen möglichst effizient und flächensparend sein und können zum Beispiel auf bereits versiegelten Flächen oder stillgelegten Deponien entstehen. Hochwertige landwirtschaftliche Flächen, Moore und Naturschutzgebiete werden besonders geschützt.
„Wir verbinden wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz und den Schutz unserer landwirtschaftlichen Flächen. Entscheidend ist, dass der Ausbau geordnet erfolgt und die Wertschöpfung vor Ort ankommt“, betonte Jesse.
Die Kontingenterhöhung ist als Übergangslösung angelegt, bis das Landesraumentwicklungsprogramm fortgeschrieben wird. Zur Sicherung laufender Investitionen gilt hinsichtlich der geänderten Bodenwertigkeit eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Die weiterentwickelten Kriterien für Zielabweichungsverfahren sind vollständig auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht: Zielabweichungsverfahren



