Öffnungszeitenverordnung: Land legt Rechtsmittel ein
Jochen Schulte: „Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben den notwendigen Spielraum gibt und die Interessen der Beschäftigten wahrt.“
Schwerin. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.
Das Land strebt nun eine höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen, die weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Bedeutung haben, an. Das erklärte heute Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Die vom Oberverwaltungsgericht gekippte Regelung für Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung. Die durch das Urteil aufgeworfenen Rechtsfragen haben bundesweite Bedeutung, deshalb ist eine höchstrichterliche Klärung wichtig – für Rechtssicherheit im Handel, im Tourismus und für alle Länder mit vergleichbaren Regelungen. Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleichbar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform erachtet werden. Unser Ziel ist und bleibt weiterhin eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben in den touristischen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns den nötigen Spielraum lässt, aber gleichzeitig auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Hier vertrauen wir darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht einen einheitlichen Maßstab für alle touristischen Regionen Deutschlands anlegt – im Interesse aller Beteiligten.“
Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Staatssekretär Jochen Schulte heute gemeinsam mit wichtigen Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten für Mecklenburg-Vorpommern.
Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg, sagte: „Handel und Tourismus sind in unseren Tourismusregionen auf verlässliche Möglichkeiten der Sonntagsöffnung angewiesen. Wer die bestehenden Regelungen einschränkt, gefährdet Arbeitsplätze, Investitionen und die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe. Unternehmerische Freiheit ist ein hohes, im Grundgesetz verankertes Gut – deshalb müssen Unternehmen im Einvernehmen mit ihren Beschäftigten auch künftig flexibel über Sonntagsöffnungen entscheiden können.“
Kristin Just, Geschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern Handelsverband Nord e.V ergänzte: „Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass die künftige Öffnungszeitenverordnung einfach, unbürokratisch und vor allem rechtssicher ausgestaltet wird. Nur so entstehen Planungssicherheit für unsere Handelsunternehmen vor Ort und verlässliche Rahmenbedingungen für die Tourismusregionen.“
Annette Rösler, Geschäftsführerin Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sagte: „Bei unterschiedlichen Interessen ist es nicht immer leicht, einen Kompromiss zu finden. Tourismus ist der Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpommern, die Umsätze an Sonn- und Feiertagen sind zum einen elementar für die Existenz der Unternehmen vor Ort. Andererseits erwarten Einheimische und Gäste in einem modernen Tourismusland lebhafte Orte mit geöffneten Geschäften. Eine rechtssichere Öffnungszeitenverordnung muss die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes sicherstellen.“



