Öffnungszeitenverordnung: Land legt Rechtsmittel ein

Jochen Schulte: „Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben den notwendigen Spielraum gibt und die Interessen der Beschäftigten wahrt.“

Nr.97/26  | 10.07.2026  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat frist­gerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungs­gerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenver­ordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimm­ten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.

Das Land strebt nun eine höchstrichterliche Klärung grund­legender Rechtsfragen, die weit über Mecklenburg-Vorpom­mern hinaus Bedeutung haben, an. Das erklärte heute Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infra­struktur, Tourismus und Arbeit: „Die vom Oberverwaltungs­gericht gekippte Regelung für Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung. Die durch das Urteil aufgeworfenen Rechts­fragen haben bundesweite Bedeutung, deshalb ist eine höchstrichterliche Klärung wichtig – für Rechtssicherheit im Handel, im Tourismus und für alle Länder mit vergleichbaren Regelungen. Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleich­bar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als ver­fassungskonform erachtet werden. Unser Ziel ist und bleibt weiterhin eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben in den touristischen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns den nötigen Spielraum lässt, aber gleichzeitig auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Hier vertrauen wir darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht einen einheitlichen Maß­stab für alle touristischen Regionen Deutschlands anlegt – im Interesse aller Beteiligten.“

Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Staatssekretär Jochen Schulte heute gemeinsam mit wich­tigen Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten für Mecklenburg-Vor­pommern.

Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handels­kammer Neubrandenburg, sagte: „Handel und Tourismus sind in unseren Tourismusregionen auf verlässliche Möglichkeiten der Sonntagsöffnung angewiesen. Wer die bestehenden Regelungen einschränkt, gefährdet Arbeitsplätze, Inves­titionen und die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe. Unter­nehmerische Freiheit ist ein hohes, im Grundgesetz ver­ankertes Gut – deshalb müssen Unternehmen im Einver­nehmen mit ihren Beschäftigten auch künftig flexibel über Sonntagsöffnungen entscheiden können.“

Kristin Just, Geschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern Handelsverband Nord e.V ergänzte: „Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass die künftige Öffnungszeitenverordnung einfach, unbürokratisch und vor allem rechtssicher ausge­staltet wird. Nur so entstehen Planungssicherheit für unsere Handelsunternehmen vor Ort und verlässliche Rahmen­bedingungen für die Tourismusregionen.“

Annette Rösler, Geschäftsführerin Bäderverband Mecklen­burg-Vorpommern e.V. sagte: „Bei unterschiedlichen Inte­ressen ist es nicht immer leicht, einen Kompromiss zu finden. Tourismus ist der Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpom­mern, die Umsätze an Sonn- und Feiertagen sind zum einen elementar für die Existenz der Unternehmen vor Ort. Anderer­seits erwarten Einheimische und Gäste in einem modernen Tourismusland lebhafte Orte mit geöffneten Geschäften. Eine rechtssichere Öffnungszeitenverordnung muss die Wett­bewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes sicherstellen.“