Kommunales Windparkprojekt: Raumordnungsverfahren beginnt

Nr.20/14  | 31.01.2014  | EM  | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung

Für das kommunale Windparkprojekt in den Gemeinden Alt Zachun und Bandenitz (Amt Hagenow-Land), Holthusen (Amt Stralendorf) und Sülstorf (Amt Ludwigslust-Land) beginnt heute (31.01.2014) das Raumordnungsverfahren.

Die Naturwind Schwerin GmbH und der kommunale Energieversorger WEMAG AG planen gemeinsam mit den Gemeinden die Errichtung von 19 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 3,3 Megawatt und einer Gesamthöhe von je 197,3 Metern. Diese sollen zwischen den Ortslagen Sülstorf im Osten, Alt Zachun im Süden, Besendorf im Westen und Lehmkuhlen im Norden errichtet werden.

Ziel des Raumordnungsverfahrens ist, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Anforderungen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen oder Vorhaben beeinflusst würden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten wären.

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen vom 31. Januar 2014 bis zum 3. März 2014. Sie können während der Dienststunden eingesehen werden.

Adressen und Öffnungszeiten der betroffenen Ämter:

Amt Stralendorf

Dorfstraße 30

19073 Stralendorf

Öffnungszeiten des Amtes:

Montag:        09.00 - 14.00 Uhr
Dienstag:      09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag:         09.00 - 12.00 Uhr

Amt Hagenow-Land

Bahnhofstraße 25

19230 Hagenow

Öffnungszeiten des Amtes:

Dienstag:      08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:  08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag:        08.30 - 12.00 Uhr

Amt Ludwigslust-Land

Wöbbeliner Straße 5

19288 Ludwigslust

Öffnungszeiten des Amtes:

Dienstag:      9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Die Dateien stehen auch zum Download bereit unter:

www.raumordnung-mv.de/raumordnungsverfahren

Jedermann kann während der Auslegung der Verfahrensunterlagen Anregungen und Bedenken zum Vorhaben schriftlich oder mündlich bei den auslegenden Ämtern oder per E-Mail unter: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de  vorbringen.