Neuer Interreg-Call gestartet – weniger Bürokratie, mehr Zusammenarbeit
Dr. Blank: „Wir machen grenzüberschreitende Zusammenarbeit unbürokratischer, einfacher, schneller und attraktiver – besonders für kleinere Akteure.“
Das Wirtschaftsministerium gibt den Start des siebten Calls im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021–2027 bekannt. Mit einem Fördervolumen von rund 3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können ab dem 30. Oktober 2025 wieder deutsch-polnische Projekte eingereicht werden.
„Wir wollen Interreg einfacher und schneller machen. Gerade kleinere Vereine, Kommunen und Organisationen sollen ohne bürokratische Hürden von der europäischen Förderung profitieren können. Die neuen Vereinfachungen sorgen dafür, dass gute Ideen künftig leichter umgesetzt werden können – im Interesse der Menschen beiderseits der Grenze“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Kleinteilige Projekte – Neue, vereinfachte Fördermöglich-keiten für regionale Akteure
Mit dem Call startet erstmals eine neue, unbürokratische Projektart: die Kleinteiligen Projekte. Sie sind speziell darauf ausgelegt, den Zugang zu Interreg-Fördermitteln zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren.
* Einfachere Antragstellung mit standardisierten Kostenansätzen
* Schnellere Bewilligung und kürzere Umsetzungszeiträume
* Weniger Berichtspflichten und klare Strukturen
Die Kleinteiligen Projekte richten sich vor allem an kleinere öffentliche und nicht-öffentliche Organisationen, Kommunen, Vereine und lokale Initiativen, die bisher vor hohen administrativen Anforderungen zurückschreckten.
* Budget: EFRE-Zuschuss ab 50.000 Euro, Gesamtausgaben max. 200.000 Euro, Fördersatz bis zu 80 Prozent
* Federführung im Projekt erstmals auch privaten Akteuren möglich
* Antragstellung: 30. Oktober 2025 (8:00 Uhr) bis 31. Dezember 2026 (16:00 Uhr)
„Mit den Kleinteiligen Projekten setzen wir ein deutliches Zeichen für Entbürokratisierung in der europäischen Regionalförderung“, so Minister Dr. Blank.
Förderschwerpunkte des Calls INT07/2025
Im neuen Call werden Kleinteilige Projekte in den folgenden Themenfeldern gefördert:
Priorität 1 – Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
* Spezifisches Ziel 1.1 Forschung und Innovation
Priorität 2 – Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
* Spezifisches Ziel 2.4 Anpassung an den Klimawandel
* Spezifisches Ziel 2.7 Naturschutz und Biodiversität
Priorität 3 – Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
* Spezifisches Ziel 4.2 Bildung
* Spezifisches Ziel 4.6 Kultur und nachhaltiger Tourismus
Projekte, die zur Erfüllung bislang unterdurchschnittlich erreichter Indikatoren des Programms beitragen, werden bevorzugt gefördert.
Weitere Vereinfachungen im Programm
Das Interreg-Programm wird künftig insgesamt bürokratieärmer und flexibler auch für reguläre Projekte gestaltet:
* Vorschusszahlungen: 15 Prozent des beantragten Zuschusses können zukünftig mit Vertragsschluss ausgezahlt werden
* Flexiblere Projektabschlüsse: Für unvermeidbare Mehrausgaben können bis zu 5 Prozent des bewilligten EFRE-Zuschusses, maximal 100.000 Euro pro Projekt, nachträglich abgerechnet werden – bei guter Zielerreichung und verfügbaren Mitteln
Diese Maßnahmen verringern Liquiditätsrisiken und schaffen mehr Planungssicherheit bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben. „Wir reagieren damit auf die größte Herausforderung vieler Antragstellenden: die Finanzierung der Projektumsetzung. Vorschüsse und mehr Flexibilität beim Projektabschluss machen das Programm verlässlicher und planbarer – gerade für Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen“, so Minister Dr. Blank.
Call Informationen Kleinteilige Projekte
Informationen zu den Call-Bedingungen, den Besonderheiten der Kleinteiligen Projekte im Detail und dem aktualisierten Programmhandbuch (Version 3.0) finden Sie auf der Programm-Website: https://www.interreg6a.net/news/
Zugang zum elektronischen Antragssystem (Jems): https://jems-interreg6a.net



