Leitfaden zum Mutterschutz

Am 01. Januar 2018 ist ein neues Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Das neue Mutterschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, orientiert sich an der modernen Arbeitswelt, da sich die Erwerbstätigkeit der Frauen in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt hat.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren nun mehr Frauen, denn er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Schülerinnen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt.

Die Broschüre enthält im Anhang das seit dem 01. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre kann unter „Publikationen und Dokumente“ eingesehen sowie heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Broschüre kann das Angebot des Bundesfamilienministeriums, das Serviceportal „Familien-Wegweiser“, genutzt werden. Unter www.familien-wegweiser.de hält es viele Informationen zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familiengründung bereit.

Für konkrete Nachfragen rund um das Thema Mutterschutz stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den vier Regionalstandorten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 430 - Arbeitsschutz
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Kerstin Schulz
Telefon: 0385-588 5437

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M/V
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381-33159000