Bildungsschecks

Mit der Gewährung von Bildungsschecks für die Qualifizierung von Gründungswilligen durch Weiterbildung und Beratung vor der geplanten Existenzgründung oder Gründung durch Unternehmensnachfolge sollen Schwachstellen des Geschäftsmodells rechtzeitig erkannt und beseitigt und somit das Risiko eines Scheiterns minimiert werden. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben an den Qualifizierungs- und Beratungskosten.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 – Arbeit und Fachkräfte, ESF, EFRE
Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Referatsleiter
Dr. Andreas Crimmann
Telefon: 0385-588 15310

Publikationen und Dokumente

Richtlinie zur Förderung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Stand: 24.05.2024