Bildungsschecks
Mit der Gewährung von Bildungsschecks für die Qualifizierung von Gründungswilligen durch Weiterbildung und Beratung vor der geplanten Existenzgründung oder Gründung durch Unternehmensnachfolge sollen Schwachstellen des Geschäftsmodells rechtzeitig erkannt und beseitigt und somit das Risiko eines Scheiterns minimiert werden. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben an den Qualifizierungs- und Beratungskosten.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen für die Gewährung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen finden Sie bei der
Kontakt
Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 – Arbeit und Fachkräfte, ESF, EFRE
Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen
Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin