Gründungsstipendien
Das Gründungsstipendium für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft unterstützt den Einstieg in die Selbständigkeit als finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt für 18 Monate.
Neu ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Während dieser Zeit wird der monatliche Zuschuss zunächst ausgesetzt, die Laufzeit kann jedoch im Anschluss an die Elternzeit um deren Dauer bis zur Ausschöpfung der möglichen 18 Monate verlängert werden.
Auch kann ein Gründungsstipendium für gründungswillige Studierende gewährt werden, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen möchten. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen für die Gewährung von Gründungsstipendien finden Sie bei der
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Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen



