Gründungsstipendien

Das Gründungsstipendium für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft unterstützt den Einstieg in die Selbständigkeit als finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt für 18 Monate.

Neu ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Während dieser Zeit wird der monatliche Zuschuss zunächst ausgesetzt, die Laufzeit kann jedoch im Anschluss an die Elternzeit um deren Dauer bis zur Ausschöpfung der möglichen 18 Monate verlängert werden.

Auch kann ein Gründungsstipendium für gründungswillige Studierende gewährt werden, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen möchten. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 – Arbeit und Fachkräfte, ESF, EFRE
Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Referatsleiter
Dr. Andreas Crimmann
Telefon: 0385-588 15310

Publikationen und Dokumente

Richtlinie zur Förderung von Gründungsstipendien

Stand: 13.03.2024