Mikrodarlehen
Im Sommer 2022 wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie zur Gewährung von Mikrodarlehen wieder neu aufgelegt. Mit dem Mikrodarlehen möchte das Land den Schritt in die Selbständigkeit für Gründungsvorhaben im Zuge einer Neugründung oder Unternehmensnachfolge unterstützen, deren finanzielle Mittel die Kosten des Lebensunterhaltes nicht vollständig decken können, denen jedoch die finanzielle Unterstützung durch ein marktansässiges Finanzinstitut verwehrt geblieben ist.
Neben der Ausweitung der förderfähigen Branchen um das Bauhaupt- und Baunebengewerbe kann die Darlehenssumme nunmehr bis zu 25.000 Euro betragen. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Darlehenslaufzeit von bis zu sechs Jahren vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld. Davon ist ein Jahr tilgungsfrei gestellt.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen für die Gewährung von Mikrodarlehen finden Sie bei der
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Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen



