Genehmigungsverfahren für das Vorhaben „Anlage und Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatz, zugleich Luftrettungsstation, in Pampow“
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat einen Antrag auf „luftverkehrsrechtliche Genehmigung zur Anlage und Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes, zugleich Luftrettungsstation“ nach § 6 Luftverkehrsgesetz auf der Fläche Gemarkung Pampow, Flur 8, Flurstück 167/15 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit als zuständige Planfeststellungsbehörde gestellt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in seiner Funktion als Landesluftfahrtbehörde ist zuständige Genehmigungsbehörde.
Das Ziel des Projektes ist die Einrichtung eines Landeplatzes als Luftrettungsstation für die Nutzung von Rettungshubschraubern im Rahmen des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes sowie des Krankentransportes und damit im Zusammenhang stehende Flüge, wie Transport von medizinischem Personal und Gerät, Arzneimittel, Blutkonserven und Transplantaten, jedoch nicht für den allgemeinen Verkehr. Damit verbunden sind die Anlage und der Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes (Hubschraubersonderlandeplatz HSLP) mit einer Luftrettungsstation bestehend Flugbetriebsfläche, zwei Abstellpositionen mit Schwebeflugwegen, Hangar und Sozialtrakt, Tankstelle sowie die Einrichtung von An- und Abflugsektoren.
Detaillierte Informationen können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| Antrag_zur_Genehmigung_auf_Anlage_und_Betrieb_eine.pdf | 0,69 MB | |
| 01_PAM-H_26-04-15_Erlaeuterungsbericht_.pdf | 0,27 MB | |
| 02_PAM-H_26-04-12_Eignungsgutachten_.pdf | 13,63 MB | |
| 04_PAM-H_26-03-06_DES.pdf | 0,68 MB | |
| 05_Big-M_StU_HSLP_Pampow_2026-04-15.pdf | 24,79 MB | |
| 06_PAMP-H_25-12-23_Windauswertung.pdf | 0,35 MB | |
| 2026-04-20-UVP-VP.pdf | 1,83 MB |



