Brücken

Inspektion einer Radegast-BrückeDetails anzeigen
Inspektion einer Radegast-Brücke

Inspektion einer Brücke mit Untersichtgerät

Inspektion einer Brücke mit Untersichtgerät

Eine besondere Herausforderung stellen Brücken als neuralgische Punkte im Verkehrsnetz dar. Ihr Erhalt ist eine der wichtigen Aufgabe der Straßenbauverwaltung. Im Verantwortungsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern befinden sich derzeit 640 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen, bestehend aus 716 Teilbauwerken.

Die Altersstruktur der Bauwerke zeigt, dass ca. 75 Prozent der Bauwerke nach 1990 errichtet wurden. Die ältesten Brücken im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung MV stammen jedoch aus dem 19. Jahrhundert. Bei diesen alten Bauwerken handelt es sich um Naturstein- bzw. Mauerwerksbrücken.

Zur Sicherstellung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke werden die Bauwerke einer regelmäßigen Bauwerksprüfung unterzogen, die in der DIN 1076 geregelt ist. Eine Betrachtung des Bauwerkszustandes zeigt, dass sich der überwiegende Teil der Bauwerke in einem guten bzw. befriedigenden Zustand befindet.

Bei der Bauwerksprüfung wird unterschieden zwischen der Hauptprüfung (handnahe Prüfung aller wesentlichen Bauteile), jeweils alle sechs Jahre, der Einfachen Prüfung (im Wesentlichen Sichtprüfung), jeweils alle sechs Jahre zwischen den Hauptprüfungen, und der Sonderprüfung (Prüfung aus besonderem Anlass, z.B. nach einem Fahrzeuganprall). Darüber hinaus erfolgen jährlich eine Besichtigung sowie laufende Beobachtungen (mindestens zweimal jährlich).

Bei der Hauptprüfung werden alle Bauwerksteile handnah geprüft. Für alle schwer zugänglichen Teile kommt entsprechende Besichtigungstechnik zum Einsatz, z.B. Hubsteiger, Untersichtgeräte oder Rüstungen. Insbesondere die Brückenlager und Fahrbahnübergänge bedürfen einer genauen Kontrolle. Die Prüfung erfolgt unter Einsatz technischer Hilfsmittel für zerstörungsfreie Materialuntersuchungen und bei Notwendigkeit auch zerstörender Prüfung (z.B. zum Zwecke des Endoskopierens sowie der Entnahme von Bohrkernen für Gefüge- und Festigkeitsuntersuchungen).

Durch die deutliche Zunahme des Schwerverkehrsaufkommens sowie die in früheren Jahren verwendeten Baumaterialien und Berechnungsansätze erfolgte in den letzten Jahren für eine Reihe von Bauwerken eine statische Nachrechnung.

Zur strategischen Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Brücken hat das Land M-V eine reaktive Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Schadensentwicklung und anschließender gezielter Alterung festgelegt, womit eine wirtschaftliche Optimierung zu erwarten ist. Zur Unterstützung der Erhaltungsplanung und damit einhergehender Brückenmodernisierungen wird regelmäßig (alle 3 Jahre) der Zustand der Brückenbauwerke der Straßenbauverwaltung M-V neu bewertet und darauf basierend eine Erhaltungsbedarfsprognose mit Priorisierung von bauwerksbezogenen Maßnahmen erstellt.