Alleen

Mecklenburg-Vorpommern ist nach Brandenburg das alleenreichste Bundesland. Von den insgesamt rund 4.300 Allee-Kilometern befinden sich etwa 42 Prozent an Bundes- und Landesstraßen, 16 Prozent an Kreisstraßen und 42 Prozent an Gemeindestraßen sowie ländlichen Wegen. Angelegt wurden viele der Alleen zu Beginn des 18. Jahrhunderts, um Schutz und Orientierung zu bieten.

Mecklenburg-Vorpommern fühlt sich dem Schutz der Alleen in besonderem Maße verpflichtet und hat deshalb im Bundesvergleich umfangreiche naturschutzrechtliche Regelungen zu deren Schutz erlassen. Diese müssen jedoch nicht nur die ökologischen und landschaftsgestalterischen Werte der durch Alleen und Baumreihen geprägten Kulturlandschaft berücksichtigen, sondern gleichermaßen auch die Anforderungen an ein modernes, leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz. Denn obwohl es sich beim Thema Alleen auf den ersten Blick um ein Thema des Naturschutzes handelt, stehen Alleebäume auf dem zur Straße gehörigen Grundstück und sind damit formaljuristisch Bestandteil der Straße. Deshalb sind auch die Straßenbaulastträger für die Alleen zuständig.

Diese müssen sich beim Thema Alleen immer wieder mit anderen Behörden austauschen, da es neben der Verkehrssicherungspflicht um naturschutzfachliche Aspekte geht. Durch die alltägliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Interessensbereiche und Akteure werden der Erhalt der Alleen und eine Gestaltung des Alleenbildes der Zukunft ermöglicht. Um hier einen regelmäßigen Überblick zu haben, hat der Landtag mit Beschluss vom 13. Juni 2007 der Landesregierung den Auftrag gegeben, im sogenannten Alleenbericht alle fünf Jahre zu berichten, wie sich der Schutz, der Erhalt und die Mehrung des Alleenbestandes in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat. Der dritte Alleenbericht der Landesregierung wurde im Frühjahr 2023 dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet.

Alleen im Wandel

Aus den unterschiedlichsten – durchaus in Teilen auch ganz natürlichen – Gründen unterliegen die Alleen einem ständigen Wandel. So mussten im Zeitraum zwischen 2014 und 2020 ca. 23.000 Alleebäume auf Grund von Straßenausbaumaßnahmen sowie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Im gleichen Zeitraum wurden allerdings auch 16.331 Bäume an Bundes- und Landesstraßen gepflanzt. Dieses entspricht einer Größenordnung von ca. 160 Kilometern Baumreihen mit dem Schwerpunkt am Hauptstreckennetz der Bundes- und Landesstraßen. Weitere 4.104 Bäume pflanzte die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Berichtszeitraum an Kreis- und Gemeindestraßen, dies entspricht ca. 41 Kilometer gepflanzter Baumreihen. In der Gesamtschau der seit 1996 statistisch erfassten Fäll- und Pflanzzahlen ergibt sich mit ca. 125.000 Neupflanzungen gegenüber ca. 91.000 Fällungen aber immer noch eine positive Entwicklung des Straßenbaumbestandes seit der Ersterfassung des Alleenbestandes im Jahr 1996.

Ein wesentlicher Grund für die Fällungen sind Schäden an den Bäumen. Diese ergeben sich nicht selten durch den Standort der Bäume. Wesentliche Einflüsse sind dabei der Salzeintrag im Rahmen des Winterdienstes, die versiegelnde Wirkung der Straße, Kronenschnittmaßnahmen oder Kappungen des Wurzelwerkes. Auch Unfälle von Fahrzeugen mit Bäumen tragen ihren Teil bei. Daneben mussten viele Bäume auch aufgrund der zunehmenden Motorisierung und des zunehmenden Schwerlastverkehrs weichen. Bereits 1990 wiesen etwa 48 % der Fern- und 60 % der Bezirksstraßen den ursprünglichen, zu schmalen Fahrbahnquerschnitt auf. Nach 1990 erhöhte sich durch den raschen Anstieg des motorisierten Individual- und LKW-Verkehrs auch rasant der Druck auf das bestehende Straßennetz.

Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Anforderungen des Verkehrs an die Straßen begann der grundhafte Ausbau des Straßennetzes. Die Fahrbahnen wurden an die Alleebäume „herangebaut“ und die benötigten Lichtraumprofile freigeschnitten. Mit der massiven Verlegung von Versorgungsleitungen Anfang der 90er-Jahre wurden teilweise die Straßenrandbereiche radikal ausgefräst und das Wurzelwerk der Straßenbäume gekappt.

Die vor 1990 gepflanzten Alleen haben deshalb ein überaltertes Erscheinungsbild und sind häufig abgängig. Die überragend wichtige Aufgabe der Straßenmeistereien, die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr zu gewährleisten, führt angesichts der stark abnehmenden Vitalität der Bäume deshalb auch regelmäßig zu Konflikten mit dem Alleenschutz. Bei einem Großteil der Bäume, die abgenommen werden müssen, erfolgt dies aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.

Alleen im Blick - Aufbau eines Baumkatasters

Um Entwicklungsperspektiven abzuleiten, ist sowohl eine Bestandsaufnahme als auch eine regelmäßige Beobachtung des Alleebaumbestandes erforderlich. Deshalb werden durch die Straßenbauämter des Landes gründliche Sichtkontrollen des straßenbegleitenden Baumbestandes im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich vom Boden aus durchgeführt. Die Baumkontrolle wird nach Beendigung der Jugendphase des Baumes – also circa nach 15 Jahren Standzeit – mindestens einmal jährlich, abwechselnd im belaubten und im unbelaubten Zustand durchgeführt. Die Bäume werden in einem Baumkataster mit exakter Standortangabe verzeichnet. Für jeden Straßenbaum werden darin die Anzahl der erfolgten Kontrollen und das Kontrollergebnis, zum Beispiel auch festgestellte Baumschäden oder Baumkrankheiten, aktenkundig gemacht. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse wird über möglichen Handlungsbedarf und die Dringlichkeit entschieden und es werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. Die Kontrollen werden mit digitaler Technik direkt vor Ort festgehalten. Die dahinterliegende Datenbankstruktur wird regelmäßig an die Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) angepasst.

Werden bei der Regelkontrolle auffällige Bäume festgestellt, bei denen nicht Gefahr im Verzug vorliegt, wird eine Baumschau unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde veranlasst, bei der eine gemeinsame Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit erfolgt. Ebenfalls werden im Baumkataster auch Bäume mit artenschutzrechtlichen Strukturen festgehalten, damit kann bei der Baumschau auch festgehalten werden, ob ein Artenschutzgutachten notwendig wird.

Maßnahmen zum Alleenerhalt

Um die Alleen nicht nur zu erhalten sondern auch zu entwickeln, schlägt der Alleenbericht der Landesregierung unterschiedliche Maßnahmen vor. Danach sollte die Eignung der Baumart für den Pflanzstandort berücksichtigt, ein Mindestpflanzabstand zur Fahrbahnkante und ein Sicherheitsabstand der Leitungen der Versorgungsträger zu den Bäumen eingehalten werden. Um Schwierigkeiten beim Grunderwerb von meist landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begegnen, die gebraucht werden, um überhaupt Alleen anzulegen, ist darüber hinaus das Mitziehen der Landwirtschaft erforderlich, um einen wichtigen Beitrag zum Alleenerhalt leisten zu können.

Ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt unserer Alleen ist der Alleenfonds. Die Straßenbauverwaltung hat zwischen 2014 bis 2020 insgesamt circa 6,7 Millionen Euro in den Alleenfonds eingezahlt. In diesem Betrag enthalten sind ca. 3,86 Millionen Euro Zahlungen aus dem Bundeshaushalt und ca. 2,87 Millionen Euro Zahlungen aus dem Landeshaushalt.

Mit dem Geld sollen Neuanpflanzungen von Alleen und einseitigen Baumreihen finanziert werden. Die Finanzierung von Schutz- und Pflegemaßnahmen in besonders wertvollen Alleen und einseitigen Baumreihen sind zur Bewahrung des Altbestandes ebenfalls Teil der Aufgabe des Alleenfonds.

Die Mittel sind darüber hinaus auch für andere dem Alleenschutz dienende Maßnahmen sowie für Flächenankäufe oder Ausfallentschädigungen für die Landwirtschaft zu verwenden.

Gut geplant, gut geschützt - Konzept zum Alleenschutz

Unabdingbar für den effektiven und effizienten Einsatz von Finanzmitteln und Ressourcen sind überörtliche und örtliche Planungskonzepte, welche in eine landesweite mittel- und langfristige Strategie eingebettet sein sollten. Für den Alleenschutz erörtert die Landesstraßenbauverwaltung die Entwicklung einer Alleenstrategie. Als Grundlage für die Alleenstrategie kann die Straßenbauverwaltung die aktuelle, laufend betreute Bestandserhebung des Straßenbaumbestandes an Bundes- und Landesstraßen, das bereits erwähnte Baumkataster, nutzen. Ebenfalls werden mit Hilfe sogenannter Screening-Projekte Bereiche an Bundes- und Landesstraßen ermittelt, die für die Entwicklung von Alleen und Baumreihen geeignet sind.

Darauf aufbauend wird ein Konzept zur Sicherung des Alleenbestandes, ein Alleensicherungsprogramm, durch das Infrastrukturministerium erarbeitet, welches sowohl Maßnahmen zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes wie auch zur Gewährleistung von Nach- und Neupflanzungen in Alleenstrecken beinhalten soll. Zudem sollen in Abstimmung mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Landesbehörden in einem „Planungshandbuch Alleen“ Planungshinweise für die Alleen des Landes entwickelt werden, die bei Neupflanzungen generell und bei Neubau-, Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen mit Alleenbestand zu berücksichtigen sein werden. Dies sollte an kommunalen Straßen ebenfalls Anwendung finden.

Ausführliche Informationen über die Strategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Alleenschutz und die Alleenentwicklung finden Sie auf der Website des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr MV.