Abteilung 7 - Energie und Landesentwicklung

Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Diese Frage beschreibt grundlegend den Arbeitsauftrag des Ministeriums. Dabei sind einige Eckpunkte und Zielvorgaben schon klar. Laut Beschluss der Bundesregierung sollen 80 Prozent des benötigten Stroms bis zum Jahr 2050 aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Damit das Ziel erreicht wird, muss die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien massiv gesteigert werden. Dazu hat die Landesregierung MV bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So ist Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland, das sich bereits heute rechnerisch zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien versorgen kann. Ebenso wichtig wie der Ausbau der Stromproduktion und der Wärmeversorgung aus alternativen Energien ist das Einsparen von Energie. Energieeffizienz und Energieeinsparung sind daher Schlüsselthemen für die Versorgungssicherheit, wodurch sich Innovationen für neue Produkte und Technologien ergeben, die wiederum die Beschäftigung ankurbeln.

Raumordnung sowie Landes- und Regionalentwicklung liegen in der Zuständigkeit der obersten Landesplanungsbehörden, dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV. Raumordnung verbindet und beeinflusst alle Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeiten, Verkehrsteilnahme, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit. Sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Die zukunftsorientierte Gestaltung des Landes ist zentrales Anliegen der obersten Landesentwicklungsbehörde. Das Ministerium hat die Aufgabe, die raumbedeutsamen Belange der Fachplanungen anderer Ressorts nach Abwägung aller Belange in die Raumentwicklungsprogramme zu integrieren und dabei räumlich aufeinander abzustimmen. Zugleich koordiniert die oberste Landesplanungsbehörde Planungen der Landes- und Regionalentwicklung mit den Nachbarländern und dem Bund.