Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
Mit Planfeststellungsbeschluss gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.08.2025 - Az. V-667-00000-2024/019 - ist auf Antrag der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2 in 10557 Berlin der Plan für die
Errichtung und den Betrieb der Netzanbindung OST-6-1 zur Anbindung des Offshore-Windparks „Gennaker“ im Teilabschnitt „Küstenmeer“
festgestellt worden. Gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG wird im Folgenden der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird. Zusätzlich wurde der Beschluss mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in der Ostseezeitung, Ausgabe vom 02.09.2025, bekanntgemacht.