Touristische Radfernwege
Auf 2500 Kilometern Fernradweg durch ganz M-V
Der Fahrradtourismus hat große wirtschaftliche Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. 30 Prozent der Gäste kommen für einen Radurlaub ins Land. Radtouristen können auf neun Radfernwegen mit einer Gesamtlänge von 2.500 Kilometern die Schönheit Mecklenburg-Vorpommerns im doppelten Sinne erfahren. Nähere Informationen zu den einzelnen Routen finden Sie unter:
Erhaltung und Instandsetzung
Für Erhaltung und Instandsetzung der touristischen Radfernwege sind diejenigen Baulastträger zuständig, durch deren Gebiet der Radweg verläuft. Das sind meist die Gemeinden. Verläuft der Radweg entlang einer Straße (straßenbegleitender Radweg), sind in der Regel die Baulastträger dieser Straße zuständig. Das sind Land, Kreise oder Gemeinden.
In den vergangenen Jahren haben Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs Mecklenburg-Vorpommern (ADFC MV) sowie einzelne Radfahrer immer wieder den Zustand von Teilen der Radfernwege bemängelt. Um diese Mängel abzustellen, müssen alle Straßenbaulastträger, die für die einzelnen Abschnitte der Radfernwege verantwortlich sind, zusammenarbeiten. Dazu hat das Infrastrukturministerium verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet:
Koordinierungsgruppe Radfernwege
Das Ministerium hat eine Koordinierungsgruppe Radfernwege initiiert. Mitglieder sind neben dem Ministerium Vertreter der Landkreise, der Straßenbauverwaltung, des ADFC MV, des Initiativkreises Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen (AGFK M-V) und des Tourismusverbands (TMV).
Einheitliche Beschilderung der Radfernwege
Mit dem Landeshaushalt 2020/21 wurden vier Millionen Euro für die Erhaltung von Radfernwegen in kommunaler Baulast bereitgestellt. Aus diesen Mitteln wurde zudem die Erstellung eines Konzeptes zur wegweisenden Beschilderung der neun Radfernwege in Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Ziel war es, den an den Radfernwegen entstandenen „Wildwuchs“ verschiedenster Beschilderungsansätze durch ein landesweit einheitliches modernes Wegweisungssystem zu ersetzen und die zahlreichen Lücken zu schließen.
Nach der aktuellen Radverkehrsuntersuchung in Mecklenburg-Vorpommern durch den Tourismusverband des Landes richten sich zwei Drittel aller Radtouristen im Nordosten nach der Beschilderung. Zudem haben die Radfahrenden in Mecklenburg-Vorpommern eine qualitätvolle Wegweisung als das zweitwichtigste Kriterium, unmittelbar nach der landschaftlichen Attraktivität, angegeben. Gleichzeitig haben sie hier besonders große Defizite im Land moniert.
Das vom Planungsbüro RV-K vorgelegte Beschilderungskonzept wurde mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landestourismusverband und dem ADFC M-V in der Koordinierungsgruppe Radfernwege abgestimmt und wird von diesen mitgetragen. Bereits seit 2022 befindet sich das Konzept in der Umsetzung und soll noch im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Für die nachhaltige Erfassung und die dauerhafte Erhaltung der Beschilderung der Radfernwege wurden die im Beschilderungskonzept enthaltenen Daten in den digitalen Radnetzplaner M-V eingepflegt. Das mit Daten gefüllte Wegweisungskataster stellt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug haben sich die Landkreise und kreisfreien Städte dazu bereiterklärt, die Wegweisung und das dazugehörige Kataster zu pflegen.
Änderung von Routenverläufen bei Radfernwegen in Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem breit abgestimmten Beschilderungskonzept von 2022 ist der Verlauf der Radfernwege in Mecklenburg-Vorpommern einvernehmlich festgelegt. Viele Zweifelsfragen sind damit geklärt. Damit haben die Radfernwege aber keine „Ewigkeitsgarantie“. Die Routenverläufe müssen auf Veränderungen in der Radverkehrsinfrastruktur, etwa den Neubau von Radwegen, oder auf gewandelte touristische Anforderungen reagieren können. Da der Verlauf der Radfernwege niemandem „gehört“ und deshalb auch nicht einseitig geändert werden kann, hat sich die Koordinierungsgruppe Radfernwege im Juni 2023 in Wismar auf ein Abstimmungsverfahren verständigt. Dieses Verfahren ist zu beachten, wenn der Routenverlauf eines Radfernweges geändert werden soll.



