FAQ

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) aus dem Jahr 2005 wurde fortgeschrieben. Grundlage hierfür ist das Landesplanungsgesetz. Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 erlangte im Sommer Rechtsgültigkeit.

Die Fortschreibung zum LEP M-V 2016 war ein komplexes mehrstufiges Verfahren zu dem unter anderem ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren zählte. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens bezog sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum LEP M-V erstellt werden musste.

Die Abwägungsdokumentation beider Stufen des Beteiligungsverfahrens des LEP M-V 2016 sind jetzt nach Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung unter www.raumordnung-mv.de veröffentlicht.

Fragen und Antworten

Was ist das Landesraum­entwicklungs­programm?

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (kurz LEP M-V), bestehend aus Text und Karte, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Es koordiniert Raumansprüche einzelner Fachplanungen und stellt die anzustrebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft.

Wie läuft der Fortschreibungsprozess ab und wie lange dauert er?

Die Fortschreibung des LEP M-V 2016 dauerte gut zwei Jahre, umfasste die Erstellung des Fortschreibungsentwurfes, eines Umweltberichtes, die Abstimmungen mit den Ministerien, den Kreisen und Gemeinden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und vielen weiteren Akteuren.

Wer führt den Fortschreibungsprozess durch?

Die Fortschreibung des LEP M-V wird durch die oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung durchgeführt.

Wer wird im Fortschreibungsprozess beteiligt?

Im Zuge der Fortschreibung ist gemäß § 7 Absatz 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) zwei Stufen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung, durchzuführen. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens (§ 7 Absatz 3 LPlG) bezieht sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Landesraumentwicklungsprogramm erstellt werden muss.

Wie werden Einwände und Vorschläge aus den Beteiligungs­verfahren behandelt?

Die Einwände und Vorschläge werden durch die oberste Landesplanungsbehörde inhaltlich ausgewertet und in eine so genannte Abwägungsdatenbank eingestellt. Aus dieser geht hervor, wie und aus welchen Gründen mit den Einwänden und Vorschlägen umgegangen worden ist. Eine Abwägungsdokumentation ist nach Auswertung aller eingegangenen Hinweise ebenfalls für jedermann zugänglich über die Homepage des Ministeriums.

Wie wird der Fortschreibungs­prozess abgeschlossen?

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der abschließenden Stufe des Beteiligungsverfahrens wird das LEP M-V final überarbeitet und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verbindlichkeitserklärung erfolgt durch Landesverordnung. Zum Abschluss des Fortschreibungsprozess erfolgt die Bekanntmachung des fortgeschriebenen LEP M-V einschließlich Angaben darüber, mit welchen Ergebnissen die Umweltprüfung für das Programm abgeschlossen wurde, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Mit dieser Veröffentlichung erlangt das fortgeschriebene LEP M-V Gültigkeit.

Welche rechtlichen Folgen hat das LEP M-V?

Das Landes­raumentwicklungs­programm entfaltet Bindungs­wirkung

  • gegenüber Behörden des Bundes und der Länder, kommunalen Gebiets­körperschaften, bundes-unmittelbaren und der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
  • gegenüber anderen Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind und gegenüber Personen des Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Vorhaben als auch in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Publikationen und Dokumente

Gutachten zur Ausweisung von Suchräumen für marine Eignungsgebiete für Windenergieanlagen als Grundlage für die Aktualisierung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP 2015) Mecklenburg-Vorpommern
Gutachten zur raumordnerischen Steuerung von Offshore-Windparks im Küstenmeer
Risikoanalyse zu den marinen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und dem marinen Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen hinsichtlich der Sicherheit und der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in der 12 sm-Zone von Mecklenburg-Vorpommern
Marines Vorranggebiet für Windenergieanlagen vor Warnemünde – Risikoanalyse Warnemünde / Zufahrt Seehafen Rostock vom 03.12.2020
Ergänzendes nautisches Gutachten zu Anforderungen des geplanten Ausbaus des Seekanals Rostock an die Dimensionierung, Lage und Nutzung weiterer nautischer Einrichtungen, insbesondere der Reede Rostock sowie die Lotsenversetzstation „Diamond“ vor dem Hintergrund der Errichtung eines Offshore-Windparks im Windenergievorranggebiet nordwestlich Rostock-Warnemünde (Testfeld und kommerzielle Fläche) vom 26.08.2020